Pflegestützpunkte

Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung
Seit dem ersten Januar 2009 gilt per Gesetz der Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung. Die Entscheidung zu diesem wichtigen Anspruch entstand daraus, dass insbesondere die Angehörigen einer pflegebedürftigen Person voll belastet wurden: Die Organisation und die Bürokratie schien dem Eigentlichen – der Pflege der bedürftigen Person – geradezu im Wege zu stehen. Die Angehörigen führten ein Leben zwischen der bedürftigen Person, Apotheken, Ämtern für soziale Leistungen, Pflegeanbietern und Sanitätshäusern, haben Zuständigkeiten und Möglichkeiten sowie finanzielle Mittel abzuklären, um festzustellen, dass wirklich beratend tätige und kompetente Unterstützung von oberster Priorität wäre.

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Quelle: tagesschau.de

Sogenannte ‚Pflegestützpunkte‘ wurden zum ersten Januar vom Gesundheitsministerium als die Lösung dieser schier unsagbaren Belastung für die Angehörigen eingeräumt. Sowohl die Versicherungsnehmer, als auch deren Angehörige könnten hier Hilfe in allen wichtigen Belangen zur Pflege beanspruchen. Es sei sogar möglich, dass nicht der Pflegebedürftige den Stützpunkt, sondern Berater zu den Bedürftigen käme, um eine umfassende Beratung zu gewährleisten. Mit der Beratung ist dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen natürlich schon viel geholfen, allerdings sind die Pflegestützpunkte mehr als bloße Berater. Das Selbstverständnis der dort Beteiligten geht soweit, dass auch die Organisation der Pflege im Mittelpunkt der Tätigkeiten geht. Ende des vergangenen Jahres konnten bereits erfolgreich in jedem Bundesland Modellprojekte dazu eingerichtet werden.

Die Standorte und eine aktuelle Liste der Pflegestützpunkte, finden Sie hier.

Diese Modell-Einrichtungen erhielten eine entsprechend fachkundige Begleitung durch ihren neuen Arbeitsalltag; gestellt durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe KDA. Um die Pflegestützpunkte ordentlich einschätzen zu können und um eine entsprechende Hilfestellung zu bieten, befand das KDA einige Punkte entscheidend: Die Pflegestützpunkte sollen Bindeglied der verschiedenen Pflegeversicherungsträger sein. Mit welchen Methoden und Möglichkeiten kann es gelingen, hier einen standardisierten Prozess einzuführen, um alle zusammenarbeiten zu lassen? Und welche Möglichkeiten bieten sich in finanzieller Hinsicht? Möchte das Projekt ‚Pflegestützpunkte‘ sich natürlich rechnen, ist auch die Frage nach Ökonomie und Wirtschaftlichkeit vom KDA zu beurteilen.

Was zu erwarten ist
Für Pflegebedürftige oder deren Angehörige halten die Pflegestützpunkte natürlich Informationen und Beratungen bereit, aber auch Formulare sowie ganz konkrete Hilfe. Von den generellen Möglichkeiten über die finanziellen Regelungen bis hin zu den richtigen Ansprechpartnern stehen die Pflegestützpunkte zur Verfügung. Somit wird nicht nur die gesamte Lage, sondern auch die Einzelsituation fokussiert. Informationen und Möglichkeiten zu bündeln, ist das erklärte Ziel der Pflegestützpunkte. Das bedeutet für den Pflegebedürftigen oder den Angehörigen, dass nur noch eine einzige Anlaufstelle vonnöten ist, um sämtliche Informationen zu erhalten.

Es liegt dabei in der Hand eines jeden Bundeslandes, sich für die Pflegestützpunkte auszusprechen. Nachdem dadurch, dass die Entscheidung, Pflegestützpunkte einzurichten, abhängig von der Entscheidung des Bundeslandes ist, wird nicht in jedem sofort ein Pflegestützpunkt erreichbar sein. Dennoch ist es seit Januar 2009 gesetzlich verankert, dass jeder einen Anspruch auf Pflegeberatung hat. Dieser kann bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen einer privaten Pflegeversicherung geltend gemacht und zur Not auch eingeklagt werden. Neutrale Beratung gehört in Hinblick auf den Einzelfall als wichtiger Punkt zu den Leistungen. Die Pflegestützpunkte siedeln sich insbesondere in Wohnvierteln an, um die gute Erreichbarkeit zu gewährleisten, wobei es jedem Pflegebedürftigen oder den Angehörigen freigestellt wird, sich der Pflegestützpunkte zu bedienen.

Finanzierung
Sämtliche an den Pflegestützpunkten beteiligten Kostenträger tragen zu ihrem Anteil die finanziellen Aspekte, wobei eine genaue Vertragsgestaltung den Beteiligten selbst überlassen wird. Da die Pflegestützpunkte gesetzlich gefördert und ihr Aufbau bundesweit schnellstmöglich vorangetrieben werden soll, gibt es von der Pflegeversicherung eine Finanzspritze in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro, wobei der einzelne Pflegestützpunkt aus diesen Mitteln höchstens 45.000 Euro zugeteilt bekommen kann. Werden ehrenamtlich Tätige oder Selbsthilfegruppen eingerichtet, können weitere 5.000 Euro hinzugegeben werden.

4 Meinungen von Lesern zu diesem Artikel


  1. Ich habe in den letzten Jahren erlebt was es bedeutet einen Angehörigen zu pflegen. Man kann nur hoffen, dass die Pflegestützpunkte auch wirklich funktionieren. Ich hätte jede Hilfe gerne angenommen.

  2. […] Ziel der Initiative ist, durch die Schaffung von Pflegestützpunkten die Beratung und Betreuung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf eine Anlaufstelle zu […]

  3. […] hat jetzt einen Film erstellt, der Fragen rund um die Pflegestützpunkte klären soll: wie können Pflegestützpunkte helfen? Wie arbeiten sie? Wie können sie Betroffenen unterstützen? Diese Punkte werden anhand […]

  4. Pflegestützpunkte sind sicher eine gute „Erfindung“, wenn es vor deren Einrichtung noch keine (gute, neutrale) Pflegeberatung gab. Wenn aber doch – dann ist ihre Einrichtung nicht sinnvoll.
    Kassen – also Kostenträger – können nicht neutral beraten! Und werden auch nicht auf Widersprüche hinweisen!! Und damit können sie wunderbar Kosten sparen.
    Ob damit dem hilfesuchenden Betroffenen oder Angehörigen wirklich geholfen wird? Die ersten Erfahrungen sind lange nicht so gut wie die Politik uns das glauben machen will.
    Profitieren tun diejenigen, die nun massiv mit Pflegeberatung werben: Pflegedienste, Sozialstationen etc. Und man kann ihnen beileibe daraus keinen Vorwurf machen.
    Und: ein Versicherungsangestellter macht case-management??? Auch eine gute Vorstellung