Reformierung der Pflegeversicherung

Von Ulla Schmidt (SPD), Gesundheitsministerin, wird die Forderung immer lauter, dass die Pflegeversicherung noch vor der im Herbst anstehenden Bundestagswahl durchgeführt werden sollte. Entsprechende Entwürfe und Vorschläge wurden bereits vorgelegt. Derzeit sei der Begriff der ‚Pflegebedürftigkeit“ viel zu ungenau definiert – hier bestünde deutlicher Nachholbedarf. Schmidt äußert deutlich, dass es von hoher Priorität sei, „den tatsächlichen Hilfebedarf jedes Einzelnen besser abzubilden“.

Dafür haben die Universitäten Bremen und Bielefeld eine Skala von 100 möglichen Punkten ausgearbeitet. Um diese Skala gut anwenden zu können, sollten die drei aktuellen Pflegestufen in fünf verschiedene Bedarfsgrade umgewandelt werden. Die Skala würde bewertet durch die Parameter

  • Möglichkeiten der Körperpflege,
  • Fähigkeiten, sich selbst zu ernähren,
  • Medikamenteneinnahme,
  • Mobilität,
  • Sprachfähigkeiten,
  • Selbst- und Fremdgefährdung und
  • die Fähigkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und zu halten.

Wie hoch die Kosten für diese Maßnahme sein werden, ist noch absolut ungewiss. Aktuelle Schätzungen gehen von Summen zwischen 240 Millionen Euro und vier Milliarden Euro aus – eine noch sehr ungenaue Spanne. Seitens der Regierung sollen die Kosten, die hierbei entstehen, im Mai diskutiert werden. In diesem Zuge soll ebenfalls besprochen werden, unter welchen Bedingungen die Pflegeversicherung nach der Reform beansprucht werden könnte und welche Kosten diese genau übernehmen kann.

Eine Meinung von Lesern zu diesem Artikel


  1. […] 44 Prozent der TeilnehmerInnen hatten schon mal etwas von der Pflegereform gehört. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 56 Prozent absolut unwissend sind und noch nie etwas […]