BGH erlaubt passive Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe, bei der lebenserhaltende Maßnahmen bei einem unheilbar Kranken abgebrochen werden, ist nicht strafbar. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil am 25. Juni. Voraussetzung sei allerdings, dass der Patient dieses selbst in einer Patientenverfügung verlangt habe oder es seinem mutmaßlichen Willen entspricht. Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Münchener Anwalts, der vom […]
...weiter lesen »geschrieben in: Pflege aktuell a.m. Juli 5th, 2010 | keine Kommentare »