Schulnotensystem zur Qualitätsprüfung

Um mehr Transparenz zu schaffen, wurde das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum ersten Juli vorigen Jahres eingeführt. Demnach sollen Pflegeeinrichtung in ihrer Leistung und Qualität bewertet und diese Bewertung veröffentlicht werden. Daran arbeiten seit einiger Zeit zusammen: Der GKV-Spitzenverband, die Bundesgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Diese Gruppen trafen sich im Dezember 2008, um die Struktur zu diskutieren, nach der die Bewertung veröffentlicht werden soll. Ambulante Pflegeeinrichtungen erhielten Ende Januar eben solche Richtlinien.

Schulnotensystem für mehr Transparenz in der Pflege

Für die Pflegeheime und deren Qualitätsbewertung wurde ein Schulnotensystem eingeführt, sodass die Betroffenen und deren Angehörigen sich selbst ein Bild machen können. Damit könnte die Qualität in den Pflegeheimen deutlich verbessert werden; auch mehr Verbraucherfreundlichkeit enthält das System. Dabei prüft der MDK die Qualität der Pflegeheime und wertet auch entsprechend aus. Die aktuellen Vorlagen sehen vor, dass der MDK bis Ende 2010 in jedem Pflegeheim – ambulant und stationär – eine Prüfung vornehmen wird. Ab 2010 ist eine Prüfung einmal pro Jahr verpflichtend.

Das System sieht vor, dass die Pflegeheime in „sehr gut“ bis „mangelhaft“ eingestuft werden können. Daraus folgend kann der Betroffene oder seine Angehörigen eine schnelle Orientierungshilfe für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen finden, sodass diese nicht nur über die Kosten, sondern auch über qualitative Eigenschaften der Einrichtungen informiert sind.

Selbstredend erfordert eine Bewertung immer einen zugrunde liegenden Vergleichswert – so auch bei dem Schulnotensystem. Weiter muss die Gesamtheit aller in einem Bundesland enthaltenen Pflegeeinrichtungen herangezogen werden, um die Bewertung sinnvoll zu gestalten. So sehen es die Richtlinien vor. Um die Bewertung abzurunden, sollen auch Erfahrungen der Bewohner in die Bewertungen einfließen. Vier Parameter werden vom MDK bewertet; der Interessierte kann sich über jedes einzelne gesondert informieren.

2 Meinungen von Lesern zu diesem Artikel


  1. Von Verbraucherverbänden oder auch von führenden Gesundheitspolitikern wie Karl Lauterbach gibt es allerdings laute Kritik an der Gesamtnote. Dabei würden nachrangigen Kriterien wie z. B. Erste-Hilfe-Kurse dasselbe Gewicht eingeräumt wie lebensnotwendiger Versorgung. Null Punkte für unbehandelte Druckgeschwüre könnten demnach mit einer vollen Punktzahl beim Beschäftigungsangebot aufgewertet werden. Dazu kommt, dass die Heimleiter bei der Bewertung miteinbezogen würden – als wenn ein Schüler bei den Beratungen über seine Abiturnote mitmischen darf. Man sollte sich also nicht allein auf die Gesamtnote verlassen, sondern die Einzelkriterien genau unter die Lupe nehmen, wenn man sich ein Bild von einer Pflegeeinrichtung machen will.

  2. […] die Umsetzung. Bis zum Ende des nächsten Jahres müssen alle Einrichtungen geprüft und nach einem Schulnotensystem durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen benotet werden. Bereits zum Ende dieses Jahres […]