Sozialgericht erlaubt Transparenzberichte im Internet

Transparenzberichte über die Qualität von Pflegeheimen und Pflegedienste dürfen im Internet veröffentlicht werden. Das hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) entschieden. Die rechtlichen Grundlagen gewährleisten auch bei kritschen Berichten die Gebote von Sachlichkeit und Neutralität, befanden die Richter.

Grund für das Verfahren war die Veröffentlichung von zwei Transparenzberichten über ein sächsisches Pflegeheim, die sich auf Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beriefen. Dagegen hatte sich der betroffene Heimträger gewandt mit der Begründung, die beanstandeten Mängel seien mittlerweile behoben, die Berichte zeigten deshalb nicht die aktuellen Zustände des Heimes. Die Richter aber entschieden, die Veröffentlichung verstoße nicht gegen die Grundrechte des Heimträgers.

Quelle: www.kostenlose-urteile.de