VDAB kritisiert Medizinische Dienste der Krankenversicherungen (MDK)

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) wenden bei ihrer Beurteilung von Alten- und Pflegeheimen unterschiedliche Maßstäbe an.

Das zumindest findet Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), einer Interessenvertretung stationärer Pflegeeinrichtungen.

Auslöser der Kritik: im Ländervergleich ergäben sich bei der Benotung von Pflegeheimen durch den jeweiligen MDK erhebliche Unterschiede. So erhielten stationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg im Durchschnitt die Note 1,2 – in Schleswig-Holstein aber nur 2,7. Auch die Qualität von ambulanten Diensten scheint sich von Bundesland zu Bundesland gravierend zu unterscheiden. So vergaben die Prüfer den Diensten in Baden-Württemberg die Durchschnittsnote 1,1, die Kollegen in Niedersdachsen oder Rheinland-Pfalz aber nur eine 2,8. Für Baumann ist das „nicht durch Qualitätsunterschiede, sondern nur durch uneinheitliche Prüfungen der Medizinischen Dienste in den Ländern“ zu erklären.

So sei in Schleswig-Holstein ein „mangelhaft“ vergeben worden in dem Fall, dass ein Pflegeprodukt nicht korrekt mit Markennamen dokumentiert sei, während das in anderen Ländern gar nicht erst geprüft würde. Einzig die mangelhafte Dokumentation sei auch der Auslöser für ein „mangelhaft“ gewesen bei der Dekubitus Prophylaxe eines Heimes, obwohl der Patient keinerlei Druckgeschwür aufgewiesen hätte.

Für den VDAB zeigen solche Beispiele, dass „der Willkür von Prüfern derzeit Tür und Tor geöffnet ist, bis hin zum Kritisieren von bestimmten Farben in der Dokumentation. Daher unterliegen alle bisherigen Prüfungen dem Verdacht, subjektiv zustande gekommen zu sein.“ Um den Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten, fordert Baumann deshalb „Transparenzprüfungen durch unabhängige Prüfer, die objektiv und bundesweit einheitlich durchgeführt werden.“