Pflegemindestlohn auch für osteuropäische Pflegekräfte

Mindestlohn in der Pflege: Seit 1. August 2010 gilt für die Pflegebranche der Mindestlohn. Er soll für eine lang ersehnte, angemessene Vergütung von Pflege(hilfs-)kräften sorgen. Doch greift der Mindestlohn auch für die osteuropäischen Betreuungskräfte? Wie reagieren Vermittlungsagenturen auf den Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die überwiegend Grundpflegeleistungen erbringen. Dementsprechend fallen auch Pflegekräfte, die über ausländische Pflegeunternehmen angestellt werden, unter den gesetzlichen Mindestlohn. Eine ganztägige Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte würde folglich auch für die Familien von Pflegebedürftigen teurer werden.

Mindestlohn gilt nicht für Hauswirtschaftskräfte

Hauswirtschaftskräfte fallen jedoch nicht unter die Mindestlohn-Regelung. Und genau diesen Aspekt machen sich nun laut einem Beitrag des ARD- Magazins Plusminus vom 21.09.2010 Vermittlungsagenturen osteuropäischer Pflegekräfte zu Nutze. Nach Recherchen der Redaktion sollen Familien, welche die Betreuungskräfte bei sich arbeiten lassen, eine Erklärung unterschreiben, aus der hervorginge, dass diese „überwiegend“ haushaltsnahe Tätigkeiten ausführen und nicht pflegerische. Für diese strafbare Umgehung des Mindestlohns haftet dann die Familie.

Vorsicht bei Scheinselbständigkeit von Pflegekräften

Eine weitere Methode von welcher Vermittlungsagenturen Gebrauch machen, um die Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu niedrigeren Preisen anzubieten, ist die Vermittlung selbständiger Pflegekräfte aus Osteuropa. Doch in vielen Fällen sind diese nur scheinselbständig, da sie die Voraussetzungen einer Selbständigkeit, wie z.B. unternehmerische Entscheidungsfreiheit, nicht weisungsgebunden, mehrere Auftraggeber, nicht erfüllen (Definition Scheinselbständigkeit). Die Scheinselbständigkeit ist Schwarzarbeit und auch hier haftet die Familie mit zum Teil hohen Bußgeldern.

Die Einführung des Mindestlohns, die auf der einen Seite längst überfällig war und zu Recht geschehen ist, greift gleichermaßen für ausländische Pflegekräfte. Rund-um-die-Uhr-Pflege wird auf der anderen Seite somit automatisch auch teurer. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten bei der Suche nach einem günstigen Anbieter bzw. Vermittler deshalb besonders darauf achten, nicht in ein illegales Beschäftigungsverhältnis einzuwilligen, für welches sie haften.