Änderungen im Gesundheitswesen- Gesundheitsreform 2011
Am 01.01.2011 trat die Gesundheitsreform in Kraft. Das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- FinG) soll zum einen einer drohenden Deckungslücke von rund 9 Milliarden Euro entgegenwirken, zum anderen langfristig geeignete Strukturen für den Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern schaffen.
Gesundheitssystem 2011 – Doch lieber in die Private Krankenversicherung?
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Grundlegende Inhalte im Überblick
Die Deckung des drohenden Defizits wird auf alle Akteure im Gesundheitswesen verteilt. So werden zusätzlich zu einem Steuerzuschuss von 2 Milliarden Euro, 3 Milliarden Euro über Beitragserhöhungen und nochmals über 3 Milliarden Euro über die Leistungserbringer erbracht.
Für Arbeitgeber und Versicherte wurde der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht und gesetzlich festgeschrieben. Steigende Ausgaben werden demnach nicht mehr zu Lasten der Arbeitskosten, sondern über individuelle Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen finanziert. Die variablen Preise und Leistungen sind dementsprechend ein zukünftiges Wettbewerbsmerkmal für die einzelnen Kassen.
Die Ausgaben des Gesundheitswesens werden u.a. durch folgende Maßnahmen begrenzt: So dürfen die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen 2011 und 2012 nicht über die Ausgaben aus dem Vorjahr (2010) hinausgehen. Auch Kostensteigerungen der Krankenhäuser werden z.B. durch Abschläge für Mehrleistungen begrenzt. Zudem sieht das Gesetz eine Einschränkung der Vergütungen der Hausärzte vor, die sich zukünftig an der hausärztlichen Regelversorgung orientieren wird.
Zusätzlich zum GKV- FinG werden in der Arzneimittelindustrie durch das ebenfalls am 01.01.2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) Kosten eingespart. So dürfen die Arzneimittelhersteller nicht wie bisher ihre Preise selbst festsetzen, sondern müssen diese mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss aushandeln. Hierfür müssen die Hersteller auch den therapeutischen Nutzen ihres Medikaments herausstellen. Kann dieser nicht festgestellt werden, wird ein Erstattungspreis mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart, der jedoch vergleichbare Therapien nicht überschreiten darf. 2 Milliarden Euro sollen so jährlich eingespart werden.
Weiterführende Informationen zur Gesundheitsreform 2011, des AMNOG sowie eine Auflistung aller Änderungen zum Jahr 2011 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
gechrieben in: Pflege aktuell am Januar 6th, 2011
am 17 Januar 2011 schreibt:
Ich bin gespannt, wann endlich auch mal was für Versicherte und uns, die wir als Pfleger dieses System möglich machen übrig bleibt. Wir sollen bis 67 arbeiten, nur jeder 10te ist aber älter als 55 – danach bist du eh fertig mit dir und der Welt. Du gehst als Sozialfall in die Rente, nachdem du deine Kinder kaum gesehen hast, dich dein Partner verlassen hat und dein Erspartes für Zuzahlungen drauf ging.
Wenn das die Achtung ist, die angeblich jeder vor uns Pflegern und Schwestern hat, dann kann ich darauf gut und gerne pfeifen!
Vielen Dank und MFG, Ihr Sklave des Systems
am 4 August 2011 schreibt:
Ich habe auch keine Lust bis 67 zu Arbeiten und sehe das ähnlich wie mein Vor-Kommentator. Allerdings muss man ja auch mal anmerken, das aufgrund des Demogrfischen Wandels wohl kaum eine andere Möglichkeit besteht. Gut finde ich, dass Hersteller von Medikamenten nicht mehr ihre Preise selbst festsetzen dürfen.