Rechtliches

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Welche rechtlichen Bedingungen sind zu bedenken?

Eine Pflege seines Angehörigen zieht eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Fragen mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit allen möglichen Entwicklungen und Folgen auseinandersetzen bzw. sich darauf vorzubereiten.

Beispielsweise sollte man sich bei einer Alzheimer-Krankheit rechtzeitig Gedanken machen, was eine fortschreitende Unselbständigkeit bedeutet. Viele scheuen sich, diese Möglichkeit ins Auge zu fassen, sei es aus Angst oder Rücksicht vor dem Betroffenen. Die Folgen können gravierend sein. Denn wer entscheidet für den Patienten, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte? Deshalb sollten sich Patient und angehöriger Betreuer frühzeitig zusammensetzen und klären, was rechtlich auf beide zukommen kann. So sollte der Betroffene seinem Pfleger für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Betreuungsverfügung ausstellen. Ebenso kann er für eventuelle Streitfragen eine Patientenverfügung erstellen, was er unter welchen Bedingungen wünscht. Eine Kopie dieser Verfügungen sollte man beim Notar und dem Vormundschaftsgericht hinterlegen.

Unerlässlich ist eine Haftpflichtversicherung, die alle möglichen Schäden abdeckt, die der Patient sich oder anderen zufügt. Ist er noch teilweise geschäftsfähig und verfügt über eigenes Kapital, ist es bei größeren Summen ratsam, als Betreuer beim Vormundschaftsgericht Einwilligungsvorbehalt zu beantragen. Dort beantragt man auch die Vormundschaft, sollte der Angehörige seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können.

Bei fortschreitender Krankheit sollte man stets überprüfen, welchen Wirkungskreis der Patient noch alleinverantwortlich bewältigen kann. Unabdingbar ist es, ggf. die Fahrtauglichkeit regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso sollte man sich auf den Fall vorbereiten, dass der Betroffene weiter an Selbständigkeit verliert. Dann sollte man die Wohnung entsprechend darauf einrichten oder sich um ambulante bzw. stationäre Einrichtungen umsehen. Informationen bekommen sie beim Arzt oder direkt bei den Pflegediensten bzw. Pflegeheimen. Eine gute Anlaufstation sind auch Nachbarschaftshilfen, Sozialstationen oder Wohngruppen.

Doch auch finanziell gibt es einiges zu regeln. Ist ein Schwerbehindertenausweis nötig, beantragt man diesen beim Versorgungsamt. Zunächst sollte man für den Lebensunterhalt des Betroffenen sorgen. Die Rente beantragt man bei dessen Rentenversicherer, außerdem gibt es vielleicht private Zusatzversicherungen, die der Patient abgeschlossen hat. Reicht das Einkommen nicht aus, kann man beim Sozialamt weitere Unterstützung beantragen. Das Geld für die Pflegekosten wie ambulante Dienste wiederum muss man bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse beantragen. Gleichzeitig kann man einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und Erstattung von Hilfsmitteln stellen.

In der Regel gibt es weitere finanzielle Entlastungen für Erkrankte und deren pflegende Angehörige. So sollte man sich beim Finanzamt über Steuererleichterungen informieren oder bei der Telefongesellschaft über eine Minderung der Telefongebühren.