Qualitätsprüfung durch MDK

Das Pflegeversicherungsgesetz wurde so abgeändert, dass sämtliche zugelassenen Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2010 mindestens einmal – ab 2011 einmal jährlich – den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu sich lassen und sich einer Qualitätsprüfung zu unterziehen hat. Noch als äußerst kritisch werden die entstehenden Kosten gesehen, denn für jede Prüfung wird eine Pauschale von täglich 900 Euro fällig, wenn eine Pflegekraft prüft, und 1.200 Euro täglich, wenn ein ärztlicher Gutachter die Prüfung übernimmt. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) fürchtet, dass die Kosten nicht getragen werden könnten. Eine berechtigte Angst, schaut man auf folgende Zahlen:

  • Deutschlandweit gibt es 22.500 Pflegeeinrichtungen
  • Zwei MDK-Mitarbeiter seien an zwei Tagen für die Prüfung vonnöten

Daraus ergibt sich folgende Rechnung: 3.600 Euro haben die Pflegeeinrichtungen zu begleichen, wenn einmal jährlich die Prüfung durchgeführt wird. Multipliziert mit 22.500 Pflegeeinrichtungen werden für Qualitätsprüfungen 81 Millionen Euro fällig – zu tragen von der Pflegeversicherung, also letzten Endes vom Beitragszahler, dem Bundesbürger. Wird nun eine erneute Prüfung fällig, weil Mängel aufgetreten sind, was anhand des Fachkräftemangels absehbar ist, entstehen erneut Kosten, die das Pflegeheim dann allerdings selbst zu tragen hat.

Bernd Meurer, Präsident des bpa, äußert sich dazu: „Um Missverständnissen vorzubeugen: Unsere Mitgliedseinrichtungen sehen die Qualitätssicherung als eine wichtige Aufgabe im Unternehmen an und stellen sich einer externen Überprüfung durch den MDK. Jedoch muss auch der MDK, ebenso wie die Einrichtungen, wirtschaftlich angemessen und transparent handeln. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Qualitätsprüfungen, als auch für die Berechnung der Kosten.“

Meurer kann die Kalkulation des MDK nicht nachvollziehen: „Die Höhe der Kostensätze ist nicht nachvollziehbar und erscheint wenig gerechtfertigt, wenn man vergleicht, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten durchschnittlichen Schweregrades durchführt, nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen für seine Leistung 60 Euro / Stunde, sprich 480 Euro / Tag, erhält. Der MDK berechnet mindestens das Doppelte.“

Meurer rechnet weiter und schlussfolgert, dass dieser Tagessatz dann auch einer Pflegefachkraft zustünde. Somit müsste diese Fachkraft mit einem monatlichen Gehalt von 18.000 Euro nach Hause gehen. Ein Gehalt in solcher Größe wäre sicherlich ein Anreiz, neue Pflegefachkräfte zu finden, allerdings beginnen hierbei bereits die Probleme in der Pflege. Eine Qualitätsprüfung ist durchaus angebracht – aber zu humanen Sätzen!

4 Meinungen von Lesern zu diesem Artikel


  1. […] (Medizinischer) Dienst ist somit leider nicht ganz passend. Besonders ernst wird es, wenn man dem Pflege-Blog Glauben schenken darf. Gemäß der Neuverfassung des Pflegeversicherungsgesetzes […]

  2. […] verbessert werden; auch mehr Verbraucherfreundlichkeit enthält das System. Dabei prüft der MDK die Qualität der Pflegeheime und wertet auch entsprechend aus. Die aktuellen Vorlagen sehen vor, […]

  3. […] von zwei Transparenzberichten über ein sächsisches Pflegeheim, die sich auf Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) beriefen. Dagegen hatte sich der betroffene Heimträger gewandt mit der Begründung, die […]

  4. Hatte die Katze wusste nicht wie man es nennt. Fand hier eine vollstandige unique kitten names http://allcatsnames.com/girl-kitten-names-unique Liste der Namen fur Katzen.